Die Teilnahme an der Schulbuchausleihe ist freiwillig. Das Anmeldeformular erhalten Sie in der Schule; es muss bis zum 1.Mai abgegeben werden. Ein entsprechendes Leihentgelt wird von der Schule – in Absprache mit dem Ministerium - festgelegt. In einzelnen Fällen kann ein „Antrag zur Freistellung vom Leihentgelt“ beim Amt für Ausbildungsförderung gestellt werden.