Für alle körperlichen Schäden, die ein Schulkind während des Unterrichts, während der Pausen, auf dem Schulweg, bei Wandertagen und Lehrfahrten bzw. Unterrichtsgängen erleidet ist im Saarland die Unfallkasse Saarland in Dudweiler zuständig. (Siehe dazu Unfälle!)

Bei Sachschäden klären Sie bitte mit der Schulleitung, ob und in welchen Fällen der Schulträger, die Stadt Homburg, Schadenersatz leistet.