Zeugnisse werden zum Schulhalbjahr und zum Schuljahresende ausgestellt. Im 1. Schuljahr gibt es zum Schulhalbjahr allerdings kein Zeugnis, sondern ein Beratungsgespräch.

Die Zeugnisse im 1. Schuljahr werden als verbale Zeugnisse, also ohne Noten ausgestellt.

Notenzeugnisse gibt es in der Grundschule ab dem 2. und bis zum 4. Schuljahr.

Wenn ein Kind zwischen den Zeugnisterminen die Schule verlässt (z. B. Umzug), erhält es ein Abgangszeugnis.

Am Ausgabetag der Halbjahreszeugnisse schließt der Unterricht nach der 3. Stunde.