In begründeten Fällen wird Urlaub auf mündlichen oder schriftlichen Antrag und nur in Ausnahmefällen gewährt:

  • bis zu 3 Tagen die Lehrperson Ihres Kindes
  • bis zu 2 Wochen die Schulleitung, sonst das
  • Kultusministerium.

Der Urlaub muss rechtzeitig (mindestens 4 Wochen vorher)  beantragt werden. Vor und nach Ferien wird in der Regel kein Urlaub gewährt!

Lernwelt Saar

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